Leistungen

– Vorgerichtliches Inkasso
– Telefoninkasso
– Vergleichsverhandlungen
– Ratenzahlungsvereinbarungen
– Gerichliches Mahnverfahren
– Langzeitüberwachungsverfahren

Wir verstehen uns als Vermittler zwischen Gläubiger und dem säumigen Zahler, jedoch immer unter der Maßgabe die Interessen des Gläubigers zu vertreten. Dabei steht eine außergerichtliche Lösung im Vordergrund.

Unsere Stärke ist die individuelle Schuldnerbearbeitung unter Beachtung eines korrekten und fairen Umgangs mit dem Schuldner. Das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner wird somit möglichst wenig belastet, so dass der Weiterführung einer positiven Geschäftsbeziehung nichts im Wege steht.

Vorgerichtliches Mahnverfahren

Unser  Mahnverfahren  besteht aus drei aufeinander aufbauenden Mahnstufen, die jeweils im Abstand von sieben Werktagen verschickt werden, wenn der Schuldner nicht auf die zuvor gesetzte Zahlungsfrist reagiert.

Jede höhere Mahnstufe verursacht Ihrem Schuldner zusätzliche Kosten und ist mit Konsequenzen wie Negativeinträgen in Auskunfteien verbunden. Um diese Konsequenzen zu umgehen, reagieren Schuldner, die zum Beispiel noch keine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, in den meisten Fällen sehr zügig mit Ausgleich der fälligen Forderung.

Telefoninkasso

Wir setzen uns persönlichen mit Ihrem Schuldner telefonisch in Verbindung und besprechen geeignete Maßnahmen zur Rechnungsbegleichung. Ziel ist immer die Begleichung der gesamten Rechung, oftmals hilft eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner.

Was wenn der Schuldner Zusagen nicht einhält oder nicht reagiert?

Sollten alle unsere vorgerichtlichen Maßnahmen den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, erfolglos geblieben sein, werden Sie von uns bei Ablauf der letzten Zahlungsfrist darüber informiert und das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen.

Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid):

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Forderung gerichtlich durchzusetzen, erwirken wir vor Gericht  einen Mahnbescheid gegen den Schuldner. Sollte auch dieser fruchtlos bleiben, beauftragen wir nach Erlass des Vollstreckungsbescheides den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung bzw. der Pfändung.

Titel- bzw. Schuldnerüberwachung:

Sind alle Maßnahmen des Inkassos erfolglos verlaufen, führt häufig eine konsequente Überwachung des erwirkten Titels und des Schuldners häufig doch noch zum Erfolg. Oft ändern sich Vermögensverhältnisse eines Schuldners. Eine regelmäßige Überwachung der finanziellen Verhältnisse des Schuldners ermöglicht es uns, erneut geeignete Maßnahmen gegen ihn einzuleiten, um doch noch an Ihr Geld zu kommen. Forderungen mit einem Titel überwachen wir für Sie bis zu 30 Jahre.